Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Marcell Nix
Stand 29.05.2024

§ 1   Allgemein

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden – AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr von Marcell Nix, Segringen 9b, 91550 Dinkelsbühl (im Folgenden – Fotograf), d.h. für alle durch ihn durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie sind Bestandteil aller Verträge, die der Fotograf mit Auftraggeber:in über seine Leistungen schließt.

  2. Diese AGB dienen der Regelung und Klarstellung der Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.

  3. Gegenstand dieses Vertrages ist eine Foto- und/oder Videoreportage.

  4. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Stil-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)

 

§ 2   Vertragsschluss, Buchungsvorgang und Anzahlung

  1. Ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages über eine Foto- oder Videoreportage kommt durch Anfrage über das Anfrageformular auf der Homepage des Fotografen zustande. Daraufhin erfolgt ein erstes Gespräch, wobei dieses auch virtuell, bspw. über einen Videocall, erfolgen kann. Im Rahmen dieses Gespräches wird dem Interessenten bzw. der Interessentin eine Angebotsübersicht dargelegt.

  2. Einigen sich beide Parteien über die Erbringung einer Leistung durch den Fotografen sowie den Ort und den Zeitpunkt des Termins, erfolgt eine Terminreservierung. Mit der Terminreservierung wird eine Anzahlung in Höhe von bis zu 500 € fällig, unabhängig vom Umfang der konkret vereinbarten Leistung.

  3. Mit Gutschrift der vollständigen Anzahlung auf das Konto des Fotografen gilt der Vertrag als geschlossen. Erst mit Vertragsschluss gilt der Fototermin als verbindlich gebucht.

  4. Die Vereinbarung über den konkreten Leistungsumfang erfolgt spätestens einen Monat vor dem Fototermin.

  5. Für den Fall, dass auf Seiten von Auftraggeber:in mehrere Personen stehen, gehen sie den Vertrag mit dem Fotografen als Gesamtschuldner ein.

 

§ 3   Honorar

  1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet.

  2. Die fotografische und/oder videografische Begleitung ist auf 12 Stunden pro Tag begrenzt.

  3. In Ausnahmefällen kann durch ein zusätzliches Honorar bis auf insgesamt 14 Stunden pro Tag erweitert werden.

  4. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind von Auftraggeber:in zu tragen, sofern nicht anders vereinbart.

  5. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Auftraggeber:in gerät auch ohne Mahnung seitens des Fotografen in Verzug, wenn es fällige Rechnungen nicht spätestens 10 Tage nach Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

 

§ 4   Rechte und Pflichten des Fotografen

  1. Der Fotograf erstellt eine realistische Foto- oder Videoreportage. Auftraggeber:in ist bewusst, dass hierbei Personen, Abläufe und Dinge der Realität entsprechend dargestellt werden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist im Rahmen der Bild- bzw. Videobearbeitung lediglich eine Basisbearbeitung (Korrektur von Licht und Bildausschnitt sowie die Rohdatenentwicklung) enthalten. Eine weitergehende Bearbeitung der Lichtbilder ist hiervon nicht umfasst.

  2. Der Stil des Fotografen ist Auftraggeber:in sowohl hinsichtlich der Erstellung von Fotografien und Videos als auch der Bild- und Videoauswahl und -bearbeitung bekannt. Die Erstellung und Bearbeitung der Aufnahmen sowie die Auswahl der festgehaltenen Motive, Personen und Situationen ist Teil der künstlerischen Gestaltungsfreiheit und unterliegt daher dem freien Ermessen des Fotografen.

  3. Liefertermine für digitale und analoge Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  4. Es ist keine feste Anzahl an Lichtbildern seitens des Fotografen geschuldet.

  5. Der Fotograf verwahrt die Negative sorgfältig auf. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

  6. Grundsätzlich erfolgt die Herausgabe der erstellen Video- und/oder Fotoreportage frühestens nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Gesamthonorars. Des Weiteren erfolgt die Herausgabe…

    -        bei Aufträgen, welche die Erstellung von Fotos zum Gegenstand haben, innerhalb von 2 Monaten nach dem Fototermin,

    -        bei Aufträgen, welche die Erstellung von Videos zum Gegenstand haben, innerhalb von 4 Monaten nach dem Fototermin,

    -        bei Aufträgen, welche die Erstellung von Fotos und Videos zum Gegenstand haben, innerhalb von 6 Monaten nach dem Fototermin.

  7. Die Herausgabe von Bilddateien erfolgt nicht im Rohdatenformat. Mit Übergabe der Bilder im JPEG-Format, bzw. der Videos im mp4-Format an Auftraggeber:in, haftet der diese für Verlust, Untergang und Beschädigung. Der Fotograf ist nicht zur Speicherung der digitalen Bilddateien über diesen Zeitpunkt der Übergabe hinaus verpflichtet.

 

§ 5   Pflichten von Auftraggeber:in

  1. Auftraggeber:in trägt dafür Sorge, dass der Fotograf alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig (spätestens eine Woche vor der Hochzeit) vorliegen (Wegbeschreibungen, zeitlicher Ablauf der Veranstaltung, etc.).

  2. Auftraggeber:in stellt den Fotografen von Ersatzansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund ihres Rechts am eigenen Bild bei ihm geltend machen wollen. Auftraggeber:in informiert den Fotografen darüber, wenn es Kenntnis darüber erlangt, dass bestimmte Personen auf Lichtbildern nicht veröffentlicht werden wollen.

  3. Auftraggeber:in hat kein Recht auf Vollständigkeit der Reportage. Dem Fotografen kommt hierbei sowohl bei Erstellung der Lichtbilder als auch bei der nachträglichen Auswahl ein Ermessensspielraum zu.

  4. Dem Fotografen werden ausreichend Getränke und nach Absprache Speisen zur Verfügung gestellt.

  5. Auftraggeber:in wird dem Fotografen die Änderung seiner vertragsrelevanten Daten (insb. Name und Anschrift) unaufgefordert mitteilen.

§ 6   Stornierung

  1. Wird der Fototermin seitens Auftraggeber:in storniert, verbleibt die Anzahlung beim Fotografen.

  2. Kann der Auftrag aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit, Pandemien o.ä.) nicht durchgeführt werden, verzichtet der Fotograf auf das vereinbarte Honorar. Hiervon ausdrücklich ausgenommen ist die Buchungsanzahlung.

  3. Sollte es dem Fotografen aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit, Pandemien o.ä.) nicht möglich sein, den Auftrag auszuführen oder die Lichtbilder innerhalb des genannten Zeitraums zu liefern, wird der Fotograf versuchen eine Vertretung organisieren. Das Brautpaar verzichtet auf diesbezügliche Aufwendungs- und Schadensersatzforderungen.

  4. Falls es zu dem geplanten Datum aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich der Parteien liegen, nicht möglich ist, den Fototermin durchzuführen, werden die Parteien versuchen, gemeinsam einen Ausweichtermin zu finden. Hierbei sind bereits bestehende Buchungen des Fotografen für beide Seiten zu berücksichtigen. Falls ein Termin über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr verschoben wird, verpflichtet sich Auftraggeber:in dazu, etwaigen allgemeinen Preiserhöhungen des Fotografen zuzustimmen und diese zu entrichten.

 

§ 7   Bildrechte

  1. Der Fotograf ist Urheber der entstandenen Lichtbilder.

  2. Auftraggeber:in erhält das einfache Nutzungsrecht zur privaten Nutzung an den erstellten Lichtbildern. Die private Nutzung umfasst beispielhaft die Erstellung von Drucken zum privaten Gebrauch, Veröffentlichungen auf Social Media-Profilen (ohne die Nutzung von beruflichen Netzwerken) oder auf privaten Webseiten.

  3. Die Weitergabe der Lichtbilder zur Verwendung durch Dritte (z.B. weitere Dienstleister) sowie die Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der vorherigen, ausdrücklichen und gesonderten Vereinbarung mit dem Fotografen.

  4. Die Übertragung des einfachen Nutzungsrechts erfolgt aufschiebend bedingt durch vollständige Bezahlung des Auftragshonorars.

  5. Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Jede Bearbeitung oder Umgestaltung bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen.

  6. Bei Nutzung der Lichtbilder ist der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Urheber des Lichtbildes mit Vor- und Nachnamen zu nennen. Falls Auftraggeber:in die Bilder in sozialen Netzwerken veröffentlicht, in denen der Fotograf ebenfalls einen Account unterhält, ist der Fotograf bei der Bildnutzung zu verlinken bzw. markieren.

  7. Dem Fotografen ist es gestattet, die entstandenen Lichtbilder als Referenzaufnahmen im Web (Webseite & Social Media) und als Druck (Fotoalben, Abzüge, Flyer, Visitenkarten, Gutscheine & weiteren Printartikel) zu verwenden.

 

§ 8   Haftung des Fotografen

  1. Reklamationen sowie die Verpflichtung zum Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit diese auf der subjektiven Unzufriedenheit mit der künstlerisch-technischen Gestaltung beruhen. Etwas anderes gilt nur, wenn die Leistung dem zu erwartenden und üblichen handwerklich-technischen Standard nicht entsprechen. Davon ausgenommen ist die Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

  2. Werden bestimmte subjektive Anforderungen gestalterischer oder technischer Natur an die Foto- oder Videoreportage gestellt, so ist dies ausdrücklich zu vereinbaren. Anderenfalls werden sie nicht zur Leistungspflicht seitens des Fotografen.

  3. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Filmen, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

§ 9   Widerrufsbelehrung

  1. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

  2. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Hierbei muss Ihr Name, Adresse, Mailadresse sowie Telefonnummer enthalten sein.

  3. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

  4. Widerrufsfolgen: 

    a)     Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, habe ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten habe, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen ist.

    b)     Für diese Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

    c)     Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie mir einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie mir von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

§ 10   Anwendbares Recht / Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch wenn die Leistungen ganz oder teilweise im Ausland erbracht werden.

  2. Als Gerichtsstand wird der Wohnsitz des Fotografen vereinbart.

  3. Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.